Wenn ein Erbhof erzählen könnte, dann hätte der Löschgruberhof so einige Geschichten aus dem Mühlviertel auf Lager.
Aber wie wird ein Bauernhof zum Erbhof?
Hier die offizielle Erläuterung:
Zur ehrenden Hervorhebung von Beispielen treuen Festhaltens an ererbtem bäuerlichen Besitze wurde in Oberösterreich im Jahr 1931 mit dem sogenannten Erbhöfegesetz die Bezeichnung „Erbhof“ geschaffen.
Unter Einhaltung folgender Voraussetzungen und über ein Ansuchen bei der OÖ. Landesregierung wird dem Landwirt die Befugnis zuteil, die Bezeichnung „Erbhof“ gut sichtbar am Wohngebäude anzubringen.
Voraussetzungen sind ein bäuerlicher Besitz:
- der mindestens 200 Jahre innerhalb derselben Familie übertragen worden sein muss
- mit einem Wohnhaus
- der vom Eigentümer oder der Eigentümerin selbst bewohnt und bewirtschaftet wird
(Quelle: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/)
Urlaub am Erbhof
Im Falle des Löschgruberguts wurden die Voraussetzungen für die Verleihung zu 100 % erfüllt. Das Gebäude ist schon seit über 200 Jahren im gleichen Familienbesitz und wurde kontinuierlich an die nächste Generation weitergegeben. Diese beständige Vererbung lässt auch vermuten, dass sich die Besitzer hier wohlgefühlt haben und glücklich waren – und bis heute sind.
Anhand dieser prunkvollen Tafel zeichnet sich der Löschgruberhof als Erbhof aus. Darauf können die Kriechbaumers wirklich stolz sein!
Die Gastgeber Edith und Hans, die in sechster Generation den Hof unter dem Namen „Kriechbaumer“ bewirtschaften, strahlen diese Standfestigkeit und Zufriedenheit aus. Hier leben drei Generationen unter einem Dach – da ist man daran gewöhnt, zusammen zu helfen und zu halten. Auch auf den sonntäglichen Kirchgang und die Pflege alter Traditionen legen sie viel Wert.